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Allgemeine Geschäftsbedingungen von ÖGER TOURS

Allgemeine Reisebedingungen der ANEX Tour GmbH

Die folgenden Reisebedingungen werden Bestandteil eines zwischen Reisegästen (nachfolgend „Reisegast“) und der ANEX Tour GmbH (nachfolgend „ANEX Tour“) geschlossenen Pauschalreisevertrages.

Diese Bedingungen gelten ebenso für Reiseangebote, die unter den Marken von ANEX Tour, „Bucher Reisen, Neckermann Reisen“ und „Öger Tours“ vertrieben werden sowie für dynamisch produzierte Reisen (nachfolgend „XANE, XOGE, XBUC und XNEC zusammen X-Produkte“). X-Produkte Reiseprodukte sind „Flexible Reisepakete“. Gemäß der individuellen Anforderung des Reisegastes, stellt ANEX Tour in Echtzeit ihre Anfrage an diverse Fluggesellschaften. Erst dann wird der Gesamtpreis der Reise, der aus verschiedenen Bestandteilen (Flug, Hotel, Transfer etc.) besteht, kalkuliert und berechnet. Bei jeder Buchungsanfrage von X-Produkten kann sich der Preis ändern, da die Reise erst im Moment der Abfrage aktuell zusammengestellt wird. Dadurch kann es auch noch im Buchungsverlauf zu kurzfristigen Preisschwankungen zwischen erster Abfrage und späterer Preisdarstellung vor Abgabe der verbindlichen Buchungserklärung kommen.


1. Kataloge und andere veröffentlichte Reisebeschreibungen der ANEX Tour
1.1 Die in aktuell veröffentlichten Katalogen, Reisebeschreibungen oder in Telemedien (alle zusammen oder einzeln nachfolgend “Prospekt” genannt) gemachten Angaben durch ANEX Tour sind verbindlich. Angaben zu den Merkmalen einer Reise stehen jedoch vor Abschluss eines Reisevertrages unter dem Vorbehalt der Änderung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Insbesondere stehen die Preisangaben unter dem Vorbehalt der Anpassung aufgrund der Erhöhung von Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts, oder wenn die vom Reisegast gewünschte und im Prospekt dargestellte Reise nach ihrer Veröffentlichung nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente verfügbar ist.
1.2 Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle bisherigen Prospekte über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
1.3 Der Reisegast kann mit ANEX Tour vom Prospekt abweichende Leistungen individuell vereinbaren.

2. Zustandekommen des Reisevertrages
2.1 Der Reisegast bietet ANEX Tour den Abschluss eines Reisevertrages mit der Buchung verbindlich an. Die Anmeldung einer Reise kann durch den Reisegast telefonisch, online, per E-Mail über Reisevermittler (Stationäre Reisebüros, Online-Reiseportal etc.) erfolgen. ANEX Tour steht es frei, das Angebot des Reisegastes anzunehmen. Nimmt ANEX Tour das Angebot an, so kommt der Vertrag mit dem Zugang der Annahmeerklärung, also der Buchungsbestätigung beim Reisegast zustande.
2.2 Der Reisegast wird durch Übersendung der Reisebestätigung, des Sicherungsscheins (Kundengeldabsicherung) und der Rechnung über die Annahme des Angebots durch ANEX Tour informiert. Der Vertrag mit der ANEX Tour kommt mit allen in der Buchungsbestätigung genannten Reisegästen unter der von ANEX Tour vergebenen Buchungsnummer zustande.
2.3 Die Reisebestätigung enthält u. a. Angaben über den Reisepreis, die Höhe der zu leistenden Anzahlung, die Fälligkeit des Restbetrages, die Bestimmungsorte der Reise, die Transportmittel, die Unterbringung, die Mahlzeiten, die Reiseroute, ggf. Besuche, Ausflüge und sonstige im Reisepreis inbegriffene Leistungen, die Reisetermine, die Abreise- und Rückkehrorte, ggf. die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl und ggf. Sonderwünsche des Reisegastes. Die Reisebestätigung kann zu einzelnen Punkten auch auf Angaben eines dem Reisegast vorliegenden Prospekts verweisen.
2.4 Bei Abweichungen des Inhalts der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Buchung, so liegt die Ablehnung des Angebots des Reisegastes, verbunden mit einem neuen Angebot der ANEX Tour vor, an das ANEX Tour für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisegast innerhalb der 10-Tage-Frist die Annahme ausdrücklich erklärt, was auch konkludent durch Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises erfolgen kann. Vorgenannte Regelung gilt nicht, wenn die Reisebestätigung und die Rechnung nicht gleichlautend von der Buchung abweichen.
2.5 Bei der Buchung sind die Geburtsdaten der mitreisenden Kinder des Reisegastes anzugeben. Bei altersabhängigen Preisermäßigungen, wie z.B. Kinderermäßigung oder Kostenfreiheit von Kleinkindern, ist das Alter des Kindes am Reiserückkehrdatum ausschlaggebend.
2.6 Soll die Auslandsreise eines Minderjährigen ohne Begleitung von Erwachsenen gebucht werden, hat der Reisegast sich vor der Buchung bei ANEX Tour darüber zu unterrichten, wie eine unmittelbare Verbindung zu dem Kind oder dem an dessen Aufenthaltsort Verantwortlichen hergestellt werden kann.
2.7 Sind beim Abschluss des Reisevertrags einzelne Merkmale der Reiseleistungen noch nicht bekannt und soll ANEX Tour diese nachträglich festlegen dürfen, wird dies in der Reisebestätigung dadurch zum Ausdruck gebracht, dass diese Merkmale als noch nicht bekannt angegeben werden.

3. Flug
a) Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und Flugzeiten
a.1 Grundsätzlich ist ANEX Tour verpflichtet, den Reisegast über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, nennt ANEX Tour dem Reisegast die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald ANEX Tour weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, informiert sie den Reisegast darüber unverzüglich. Wechselt die genannte ausführende Fluggesellschaft, wird der Reisegast unverzüglich über den Wechsel informiert.
a.2 Soweit die Reisebestätigung angibt, dass die genauen Flugzeiten noch nicht bekannt sind, wird damit wiedergegeben, dass die genauen Uhrzeiten für den Hin- und Rückflug nicht vereinbart sind und der ANEX Tour jeweils der gesamte benannte Reisetag für die nachträgliche Festlegung des Zeitpunkts des Hin- und des Rückflugs zur Verfügung steht.
a.3 Die ANEX Tour weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.
a.4 Die ANEX Tour unterrichtet den Reisegast rechtzeitig vor Beginn der Reise über noch nachträglich festgelegte Reisemerkmale, insbesondere über Abflug- und Ankunftszeiten.
b) Flugbeförderung
b.1. Grundsätzlich gelten die in den Reiseunterlagen angegebenen Flugzeiten. Flugzeitenänderungen oder Änderungen der Streckenführung sowie der Austausch des vorgesehenen Fluggerätes und den Einsatz eines weiteren Luftfrachtführers sind zulässig und auch kurzfristig möglich. Die ANEX Tour wird den Reisegast unmittelbar nach Kenntnis einer solchen Flugplanänderung informieren. Am Urlaubsort wird dies durch Aushang an den Infotafeln, die sich in den jeweiligen Hotels befinden, oder durch die örtliche Reiseleiteragentur erfolgen. Unabhängig davon obliegt es dem Reisegast, sich wegen der Rückflug- und Transferzeiten 24 Stunden vor der vorgesehenen Abflugzeit über die örtliche Reiseleitung telefonisch bzw. mit Hilfe der Infotafel entsprechend zu informieren. 
b.2. Ist eine Reiseleitung in den Leistungen nicht enthalten, z.B. weil der Reisegast lediglich eine Flugleistung ohne weitere Leistungen bei der ANEX Tour gebucht hat, ist dieser verpflichtet, sich spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug durch die ausführende Fluggesellschaft den genauen Zeitpunkt des Rückfluges bestätigen zu lassen.
b.3. Die Freigepäckmenge bei einer Pauschalreise gibt die jeweilige Airline vor und richtet sich nach der gebuchten Reiseart (ANEX oder XANE). Bei Pauschalreisen ist pro Gast ein Gepäckstück und ein Handgepäckstück inkludiert. Die Gepäckfreigrenze für Kleinkinder (bis 1,99 Jahre) ohne eigenen Sitzplatzanspruch variiert. Bitte fragen Sie diese bei der jeweiligen Airline an. Falls Sie Zusatzgepäck (gegebenenfalls mit Gebühren verbunden) anmelden möchten, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Fluggesellschaft.
Medikamente für den eigenen Gebrauch sowie Wertgegenstände sind ausschließlich gemäß den gültigen Sicherheitsbestimmungen im Handgepäck zu befördern. Es ist in der Regel verboten, gefährliche Gegenstände wie z.B. Scheren oder Nagelfeilen im Handgepäck mitzunehmen und abhängig von den jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Länder, die auch variieren können.
Bitte beachten Sie zudem die Bestimmungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck. Sämtliche Flüssigkeiten ohne Ausnahmen müssen in den dafür vorgesehenen 100ml-Behältern in einem durchsichtigen, verschließbaren Beutel aufbewahrt werden, der maximal einem Fassungsvermögen von einem Liter haben darf. Hierzu gehören sowohl Flüssigkeiten aus dem Lebensmittelbereich wie Spezialernährung, Nahrung und Getränke als auch jegliche flüssige Pflege- und Kosmetikprodukte.
Auch Babynahrung, wie abgefüllte Muttermilch oder Brei gehören zu den Flüssigkeiten, die jedoch zusätzlich zu der maximalen Menge von den normalen Flüssigkeiten mitgeführt werden können. Mitgenommen werden darf so viel Nahrung und Flüssigkeit, wie zur Versorgung des Kleinkindes für die Dauer des Fluges einschließlich evtl. Zeiten für auftretende Flugverzögerungen. Die Voraussetzung ist selbstverständlich die Anwesenheit eines Babys oder Kleinkindes, was nicht älter als 1,99 Jahre alt ist.
b.4. Spätestens 120 Minuten vor der angegebenen Flugzeit ist Meldeschlusszeit am Abfertigungsschalter. Bei Nichterscheinen zu diesem Zeitpunkt, ist die ausführende Fluggesellschaft berechtigt, den Sitzplatz anderweitig zu vergeben.
b.5. Die Beförderung von Schwangeren oder Kranken kann aufgrund der jeweiligen gültigen Sicherheitsbestimmungen der ausführenden Fluggesellschaft verweigert werden. Aus diesem Grund muss die ANEX Tour unverzüglich über eine bestehende Schwangerschaft oder Erkrankung informiert werden, damit in dem Einzelfall (z.B. auch bei einer am Urlaubsort auftretenden Erkrankung, die die Flugtauglichkeit beeinflussen könnte) eventuell bestehende Beförderungsbeschränkungen mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen geklärt werden können. b.6. Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an das jeweilige ausführende Luftfahrtunternehmen (die Fluggesellschaft) zu richten.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zur Absicherung der Kundengelder hat ANEX Tour eine Insolvenzversicherung beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung.
4.2 Nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung und des Sicherungsscheins wird innerhalb von einer Woche die Anzahlung von 30% des Gesamtreisepreises fällig. Bei Buchungen von X-Produkten sind 40% des Gesamtreisepreises anzuzahlen. Der genaue Anzahlungsbetrag ist auf der Rechnung ersichtlich. Die zusätzlichen Kosten für evtl. abgeschlossene Versicherungen werden mit Rechnungsstellung sofort fällig.
4.3 Die Restzahlung abzüglich der geleisteten Anzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne erneute Aufforderung fällig, falls ANEX Tour die Reise nicht zuvor wegen Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl nach Nr. 13.1 der AGB abgesagt hat.
4.4 Liegen zwischen Rechnungsdatum und Reiseantritt weniger als 30 Tage, wird der Gesamtreisepreis sofort fällig.
4.5 Der Reisepreis kann per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzliche Kosten je nach Bankinstitut oder Zahlungsmittel anfallen können, welche nicht im Reisepreis enthalten sind und von der Bank des Kunden erhoben werden können. Bei Zahlungen mit Kreditkarte hat der Reisegast/Kreditkarteninhaber das Tageslimit seiner Bank zu beachten.
4.6 Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt schuldbefreiend ausschließlich an ANEX Tour, auch wenn die Buchung über einen Reisevermittler erfolgt ist. Die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler ist ausgeschlossen.
4.7 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist wird der Reisegast von ANEX Tour mit einer Mahnung mit Nachfristsetzung an die Zahlung erinnert. ANEX Tour ist berechtigt, für die durch eine Mahnung entstandenen Mehrkosten/Bearbeitungskosten eine Mahnkostenpauschale zu erheben, welche 5.00 Euro beträgt.
4.8 Bei nicht vollständiger Zahlung vor Reiseantritt ist ANEX Tour berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und gegenüber dem Reisegast einen Schadenersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen (Stornoentschädigung gemäß Ziffer 11) geltend zu machen, wenn ANEX Tour dem Reisegast zuvor erfolglos durch eine Zahlungserinnerung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Die Nachfristsetzung ist in den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich.

5. Leistungsumfang/Änderungen
5.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung der ANEX Tour ergibt sich aus dem abgeschlossenen Reisevertrag.
5.2 ANEX Tour behält sich vor, Änderungen oder Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Reiseleistungen vorzunehmen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben von ANEX Tour herbeigeführt wurden und deren Umfang nicht so erheblich ist, dass der Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigt wird. Der Reisegast wird von ANEX Tour unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund über eine solche zulässige Änderung informiert.
5.3 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisegast vorbehaltlich anderer Gewährleistungsrechte berechtigt, entweder die Änderung anzunehmen, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern ANEX Tour eine solche Reise angeboten hat. Der Rücktritt oder die Inanspruchnahme einer Ersatzreise sind unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Reiseänderung gegenüber der ANEX Tour zu erklären. Falls der Reisegast auf die Vertragsänderung nicht reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
5.4 Muss auf Veranlassung von ANEX Tour oder der Fluggesellschaft ein Flug oder eine Fahrt von oder zu einem anderen als dem vertraglich vereinbarten Zielort/Flughafen durchgeführt werden, übernimmt ANEX Tour die Kosten der Ersatzbeförderung (bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse) zum vertraglich vereinbarten Zielort/Flughafen.
5.5 Bei Verlängerungswunsch der Reisedauer nach Reiseantritt wendet sich der Reisegast zeitnah an die Reiseleitung. Die Reiseleitung wird insbesondere die Verfügbarkeit des Zimmers und/oder die Verfügbarkeit von Sitzplätzen für den Rückflug prüfen. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Eine Preisanpassung aufgrund der Änderungen berechnet sich, sofern nicht anders ausgeschrieben, nach dem Saisonpreis der Verlängerungsnacht des tagesaktuellen Preises zzgl. eines Serviceentgeltes.

6. Änderungen auf Verlangen des Reisegastes/Umbuchungen/Ersetzungsbefugnis
6.1 Eine durch den Reisegast veranlasste Umbuchung seiner zuvor bereits gebuchten und bestätigten Reise ist bis zu 22 Tage vor dem Abreisetermin möglich, wenn die vom Reisegast gewünschte Umbuchung nach dem Programm von ANEX Tour zur Verfügung steht bzw. dies auch gemäß dem Programm möglich ist. Ein Anspruch auf eine entsprechende Umbuchung besteht jedoch nicht.
6.2 Eine Umbuchung kann eine Änderung des Reisetages, des Fluges, des Abflugortes, des Reiseziels, des Namens, der Unterkunft und der Verpflegungsleistung sowie ähnlicher Leistungen vom bereits durch ANEX Tour bestätigten Reisevertrages sein. Für eine solche Umbuchung wird neben der Differenz des bereits bestätigten Reisepreises und dem sich durch eine Umbuchung ergebenden höheren Reisepreises, sowie etwaige durch ANEX Tour nachweisbare Zusatzkosten, die aufgrund der Umbuchung entstehen, ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 30,00 Euro pro Person fällig. Dieser Betrag entspricht dem bei ANEX Tour typischerweise entstehenden Aufwand.
In den nachfolgenden Fällen ist eine Umbuchung seitens des Reisegastes nicht möglich:
(a) Umbuchung einer Reise, welche einen Linienflug beinhaltet;
(b) Bei einer Verschiebung einer Reise von mehr als 4 Wochen vom ursprünglichen Abreisetermin gerechnet;
(c) Die Umbuchung von gesondert gekennzeichneten Reiseangeboten. Die konkreten Bedingungen werden vor Abgabe der Buchungserklärung gesondert angezeigt;
(d) Dynamisch produzierten Reisen (X - Produkte);
In diesen Fällen ist eine Umbuchung/Änderung nur auf dem Wege einer Stornierung und Neubuchung möglich.
Der Reiseanmelder kann bis zum Reiseantritt gemäß § 651e BGB nicht verlangen, dass ein Dritter anstatt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (Vertragsübertragung). Dies gilt nicht für sonstige Mitreisende. ANEX Tour kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser nicht den besonderen Reiseerfordernissen genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Vertragsübertragung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 Euro pro Person fällig. Dieser Betrag entspricht dem bei ANEX Tour typischerweise entstehenden Aufwand. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person des Reisegastes entstehenden Mehrkosten haften der ursprüngliche und der neue Reiseteilnehmer gemäß § 651e BGB als Gesamtschuldner. Eine Umbuchung aufgrund einer Namensänderung kann ausschließlich nur für einen Reiseteilnehmer erfolgen. Bei einer Namensänderung von mehr als einem Reiseteilnehmer wird der tagesaktuelle Reisepreis berechnet.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Leistungen der Reise trotz ordnungsgemäßer Andienung aus ihm zurechenbaren Gründen nicht an, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ANEX Tour wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, sofern es sich nicht um unerhebliche Leistungen handelt und/oder gesetzliche oder behördliche Regelungen nicht entgegenstehen.

8. Preisänderungen
8.1 Eine Preiserhöhung aufgrund unvorhergesehener Erhöhung von Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Vertragsschluss wird bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin vorbehalten.
8.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten (insbesondere Treibstoffzuschlag) zum vertraglichen Abreisezeitpunkt, so kann ANEX Tour den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
(a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann ANEX Tour vom Reisegast den Erhöhungsbetrag verlangen.
(b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ANEX Tour von dem Reisegast verlangen.
8.3 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber ANEX Tour zum vertraglichen Abreisezeitpunkt erhöht, kann diese den Reisepreis um einen anteiligen Betrag heraufsetzen. Der Betrag wird errechnet, indem die prozentuale Steigerung der Hafen- oder Flughafengebühren in demselben Maß auf den entsprechenden Abgabenanteil umgelegt wird, der für den Reisegast im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veranlagt wurde.
8.4 Liegt der Berechnung des Reisepreises u.a. ein Wechselkurs zugrunde und ändert sich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Wechselkurs zum vertraglichen Abreiszeitpunkt dergestalt, dass der ANEX Tour ein Verlust aus der Wechselkursschwankung entsteht, so kann ANEX Tour unter Zugrundelegung des Wechselkurses zum Stichzeitpunkt des Vertragsschlusses verglichen mit dem Wechselkurs zum vertraglichen Abreisezeitpunkt den Preis betroffenen Leistungen entsprechend der Wechselkursschwankung im Verhältnis erhöhen.
8.5 ANEX Tour hat eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes dem Reisegast zu erklären.
8.6 Eine Preiserhöhung von mehr als 8% des Gesamtpreises gilt als ein neues Angebot der ANEX Tour an den Reisegast zu einer entsprechenden Vertragsänderung. Nach Kenntnisnahme des neuen Angebots hat der Reisegast der ANEX Tour unverzüglich mitzuteilen, ob er das neue Angebot mit geändertem Preis annimmt oder vom Vertrag ohne zusätzliche Gebühren zurücktritt. Der Reisegast kann stattdessen auch eine Ersatzreise nach Nr. 9 dieser Bedingungen verlangen, sofern ANEX Tour in der Lage ist, eine vergleichbare Reise mit vergleichbaren Leistungen ohne Mehrkosten für den Reisegast aus seinem Reisesortiment bereit zu stellen.

9. Ersatzreise
9.1 Ist der Reisegast berechtigt, wegen einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vom Vertrag zurückzutreten, kann er stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ANEX Tour in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus seinem Angebot anzubieten.
9.2 Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch ANEX Tour über die Preiserhöhung oder Reiseänderung gegenüber geltend zu machen.

10. Reisedokumente
10.1 Die Reisedokumente erhält der Reisegast nach vollständiger Zahlung des Reisepreises spätestens 14 Tage vor Reiseantritt von ANEX Tour per E-Mail an die bei Buchung angegebene E-Mail-Adresse versandt. Sollte der Reisegast seine Reisedokumente bis 7 Tage vor dem vertraglichen Reiseantritt nicht erhalten haben, obliegt es dem Kunden dies ANEX Tour mitzuteilen.
10.2 Bei elektronischen Flugtickets, sogenannte E-Tickets, werden keine Papiertickets ausgehändigt. Hierbei kann der Reisegast gegen Vorlage des Flugbuchungscodes und des Reisepasses/Ausweises direkt bei Reiseantritt am Flughafen am jeweiligen Check-In Schalter die Bordkarte erhalten.
10.3 Bei Verlust der Reiseunterlagen sowie Abholung der Reiseunterlagen vor Reiseantritt am Serviceschalter ist ANEX Tour berechtigt, für den dadurch entstehenden Mehraufwand eine angemessene Servicepauschale zu erheben

11. Rücktritt, Stornoentschädigung, Ersatzperson
11.1 Der Reisegast kann - vorbehaltlich der Pflicht zur Bezahlung von bereits empfangenen Leistungen sowie einer Stornoentschädigung - jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ANEX Tour zu erklären und soll unter Angabe der Buchungsnummer in Textform erfolgen. Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, so kann die Rücktrittserklärung auch diesem gegenüber erfolgen.
11.2 Tritt der Reisegast vor dem Reisebeginn wirksam vom Vertrag zurück, so verliert ANEX Tour den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. ANEX Tour erhebt – sofern der Rücktritt nicht von ANEX Tour zu vertreten ist oder durch höhere Gewalt verursacht wurde sowie vorbehaltlich anderweitiger Stornierungs- und Umbuchungstarife der Fluggesellschaften - folgende Stornogebühren für Pauschalreisen unter Beachtung der zeitlichen Nähe zum vertraglichen Reiseantritt:
Die Zeitangabe bezieht sich auf den Eingang der Rücktrittserklärung vor Reisebeginn, die Prozentangabe auf den Reisepreis. Diese Staffelung gilt für die Reisearten Pauschalreise (außer den X- Produkten), Nur-Flug-Produkte und Nur-Hotel-Produkte.

-        bis zum 90. Tag – 15%

-        ab 89. bis 29. Tag – 25%

-        ab 28. bis 22. Tag – 40% 

-        ab 21. bis 15. Tag – 60%

-        ab 14. bis 4. Tag – 80% 

-        ab 3. Tag oder bei Nichterscheinen – 90%

Für X-Produkte gilt aufgrund anderer Einkaufs- und Stornierungsbedingungen der Flug- und Hotelbestandteile die folgende Staffelung:

-        bis zum 29. Tag – 40%

-        ab 28. bis 22. Tag – 55%

-        ab 21. bis 15. Tag – 70%

-        ab 14. bis 4. Tag – 85%

-        ab 3. Tag oder bei Nichterscheinen – 95%

11.3 Die Stornoentschädigung steht im Verhältnis zum Reisepreis und dient dem angemessenen Ersatz für bereits getroffene Reisevorkehrungen im Vertrauen auf den Bestand des Vertrags und zusätzlichen Aufwendungen von ANEX Tour aufgrund des Rücktritts unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und der Möglichkeit der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung, ohne dass ANEX Tour initial konkrete Nachweise über einzelne Schadenspositionen führen muss. Der Vomhundertsatz ist ein repräsentativer Wert bei Pauschalreisen. ANEX Tour behält sich vor, anstelle der voranstehenden Pauschalen eine höhere, konkret zu benennende Entschädigung zu fordern, sofern ANEX Tour wesentlich höhere Aufwendungen nachweisen kann, welche nicht mehr in angemessenem Verhältnis zu den genannten Pauschalen stehen.
11.4 Der Reisegast ist gleichwohl berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit seinem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise der ANEX Tour tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In solchen Fällen darf ANEX Tour nur die tatsächlich nachweisbaren Kosten geltend machen.
11.5 Die Stornierungs- und Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark voneinander abweichen. Wenn der Flugtarif abweichenden Regelungen unterliegt, werden evtl. abweichende Stornierungsbedingungen bereits bei der Buchung angezeigt. Eine Reihe von Sondertarifen erlauben keine Umbuchungen oder Stornierungen, was der Reisegast ebenfalls bei der Flugbuchung erfährt.

12. Reiseversicherungen
Eine Reisekrankenversicherung oder eine Reiserücktrittskostenversicherung sind im Reisepreis nicht enthalten. Der Reisegast informiert sich selbst über die Möglichkeiten des Abschlusses einer solchen Reiseversicherung. Dies gilt auch für die Absicherung vor Unfällen (z. B. wegen sportlicher Aktivitäten, etc.) am jeweiligen Reiseort.

13. Rücktritt und Kündigung durch ANEX Tour
13.1 Wird die Mindestteilnehmerzahl, die in der Reisebestätigung oder in der Beschreibung des Reisekataloges genannt wurde, nicht erreicht, ist ANEX Tour berechtigt, bis zu 31 Tage vor Reisebeginn die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Die Information über die Absage der Reise muss dem Reisegast ebenfalls 31 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zugehen. Der Reisegast erhält in einem solchen Fall bereits Geleistetes unverzüglich zurück. Alternativ hat der Reisegast die Möglichkeit, eine Ersatzreise in Anspruch zu nehmen gemäß Nr. 9 dieser Bedingungen. Seine Entscheidung hat der Reisegast unverzüglich nach Rücktrittserklärung ANEX Tour mitzuteilen.
13.2 Stört ein Reisegast trotz Abmahnung die Reise nachhaltig oder verhält er sich anderweitig grob vertragswidrig und ist seine weitere Teilnahme an der Reise für ANEX Tour oder für die anderen Reisegäste nicht zumutbar, kann ANEX Tour den Reisevertrag mit dem Reisegast aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Einen wichtigen Grund stellt u. a. auch die Begehung einer Straftat des Reisegastes während der Reise dar. Eventuelle Mehrkosten für die Rückreise trägt in diesem Falle der Reisegast. ANEX Tour behält in einem solchen Fall den Anspruch auf den Reisepreis und kann im Übrigen vom Reisegast Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. ANEX Tour muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erhält.

14. Reisemängel, Abhilfe, Minderung, Rücktritt/Kündigung durch den Reisegast
14.1 Ist die Reise mangelhaft, kann der Reisegast Abhilfe verlangen. Dem Reisegast obliegt es, den Mangel der örtlichen Reiseleitung, oder fehlt eine solche, der ANEX Tour in Düsseldorf, unverzüglich anzuzeigen. Der Reisegast ist darüber hinaus von sich aus verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich alles Mögliche zu tun, um zu einer Behebung jeglicher Reisestörung beizutragen und somit den entstehenden Schaden gering zu halten.
14.2 ANEX Tour kann mit der Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. ANEX Tour kann jedoch die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
14.3 Leistet ANEX Tour nicht innerhalb einer vom Reisegast bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisegast selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von der Reiseleitung bzw. ANEX Tour ernsthaft und endgültig verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisegastes oder Mitreisenden gerechtfertigt ist.
14.4 Für die Zeit des Mangels mindert sich der Reisepreis in dem Verhältnis, in welchem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Dieser Wert ist im Zweifel zu schätzen.
14.5 Unterlässt der Reisegast die unverzügliche Anzeige der Reisemängel oder werden zumutbare und angemessene Leistungen zur Abhilfe von diesem abgelehnt, so scheiden Minderungsansprüche oder das Recht auf Ersatz der Kosten aus eigener Abhilfe aus. Dies gilt wiederum dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
14.6 Der Reisegast kann den Reisevertrag wegen Mangels kündigen, wenn die Reise aufgrund eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt wird bzw. wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem und für die ANEX Tour erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ANEX Tour eine vom Reisegast bestimmte angemessene Frist verstreichen ließ, ohne Abhilfe zu leisten.
14.7 Bei einem Mangel oder Nichterfüllung der Reise kann der Reisegast unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den ANEX Tour nicht zu vertreten hat. Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, kann der Reisegast auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen.
14.8 Bei Gepäckverlust oder bei einem Gepäckschaden während der Flugreise hat der Reisegast unverzüglich eine Schadenanzeige (P.I.R) am Flughafen des Ankunftsorts bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu erstatten. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadenanzeige/Schadensmeldung in der Regel Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen. Die Schadenanzeige muss bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Tagen und bei Verspätung binnen 21 Tagen ab Aushändigung erfolgen. Der Reisegast soll bei Gepäckverlust, Gepäckschaden oder Fehlleitung des Reisegepäcks auch die örtliche Reiseleitung unverzüglich informieren. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Bargeld im aufgegebenen Gepäck übernimmt ANEX Tour keine Haftung. Ansprüche des Reisegastes im Zusammenhang mit dem Reisegepäck nach dem “Montrealer Übereinkommen” bleiben hiervon unberührt.

15. Haftung, Ausschlussfrist, Verjährung
15.1 ANEX Tour haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden, wie z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Mietwagen etc. Diese Fremdleistungen sind ebenfalls gesondert als „Fremdleistung“ auf der Reisebestätigung oder in einem Reisekatalog der ANEX Tour zu erkennen. ANEX Tour haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisegastes vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischentransport während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des Reisegastes die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ANEX Tour ursächlich geworden ist.
15.2 Die Teilnahme an Sport- und anderen Urlaubsaktivitäten verantwortet alleinig der Reisegast. Der Reisegast hat die Obliegenheit, vor der Benutzung der Sportanlagen aus Sicherheitsgründen Geräte und Fahrzeuge zu prüfen.
15.3 Die vertragliche Haftung von ANEX Tour für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit ANEX Tour für einen dem Reisegast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüberhinausgehende Schäden nach dem Montrealer Abkommen oder dem Luftfahrtverkehrsgesetz bleiben davon unberührt.
15.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch ANEX Tour gegenüber dem Reisegast hierauf berufen.
15.5 Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisegast im Übrigen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber der ANEX Tour geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisegast an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden verhindert war. Bei Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit Fluggepäck sind diese wegen Gepäckschäden binnen 7 Tagen und wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
15.6 Ansprüche des Reisegastes auf Minderung und Schadenersatz verjähren innerhalb eines Jahres, soweit es sich weder um Ansprüche wegen Schädigung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Reisegastes noch um solche handelt, die wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden der ANEX Tour oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen begründet sind. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
16.1 ANEX Tour geht davon aus, dass der Reisegast deutscher Staatsangehöriger ist und wird ihn über Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen informieren. Sofern ANEX Tour in Kenntnis ist, dass der Reisegast ein Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist, oder hätte ANEX Tour dies wissen müssen, informiert ANEX Tour über entsprechende Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. Angehörige anderer Staaten haben selbständig und eigenverantwortlich über das zuständige Konsulat entsprechende Auskünfte einzuholen. Der Reisegast hat die wesentlichen Informationen der Reise, insbesondere zu Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Reiselandes zu beachten und einzuhalten. Der Reisegast ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich.
16.2 Nachteile, insbesondere Kosten, die dem Reisegast aus der Nichteinhaltung der vorgenannten Pflichten entstehen, gehen zu Lasten des Reisegastes; dies gilt dann nicht, wenn ANEX Tour unzureichend, unvollständig oder gar nicht über die Informationen aus diesem Abschnitt informiert hat.
16.3 ANEX Tour haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisegast die ANEX Tour mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von ANEX Tour verschuldet wurde.

17. Datenschutz
17.1 ANEX Tour ist die für die Angebote und damit zusammenhängende Leistungen die verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist:

ANEX Tour GmbH
Gladbecker Straße 1-3
40472 Düsseldorf

Gesetzlicher Vertreter:
Murat Kızılsaç

Der Datenschutzbeauftragter der ANEX Tour ist über die vorgenannten Kontaktwege sowie unter datenschutz@anextour.de erreichbar.

17.2 Im Rahmen des Buchungsvorgangs ist die Verarbeitung weiterer personenbezogenen Daten erforderlich. Dazu gehören insbesondere der Name, die Adresse, die Telefonnummer, die E-Mail Adresse ("Kontaktdaten"). das Datum der An- und Abreise sowie die Unterkunft und Art des gebuchten Zimmers ("Buchungsdaten"). Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwendet. Das bedeutet, dass dem Grundsatz der Datensparsamkeit zufolge ausschließlich solche Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, welche für die Durchführung des Vertrags zwischen den Parteien erforderlich sind. Ihre Daten werden darüber hinaus nur zur leistungsgemäßen Zweckerreichung verwendet. Das bedeutet auch, dass Daten des Reisegastes über diese Zwecke hinaus nicht verwendet werden, außer der Reisegast hat zuvor seine Einwilligung erteilt oder es liegt ein gesetzlich zugelassener Fall vor.
17.3 Zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO werden die Daten bspw. an Fluggesellschaften, Hotels, Transportunternehmen, Mietwagenfirmen, Reiseversicherer, Abrechnungsdienstleister, etc., weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Je nachdem, welcher Zahlungsdienstleister im Bestellprozess ausgewählt wurde, werden zur Abwicklung von Zahlungen die hierfür erhobenen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. von ANEX Tour beauftragte Zahlungsdienstleister bzw. an den ausgewählten Zahlungsdienst weitergegeben. Zum Teil erheben die ausgewählten Zahlungsdienstleister diese Daten auch selbst, soweit dort ein Konto angelegt ist. In diesem Fall muss der Reisegast sich im Bestellprozess mit seinen Zugangsdaten bei dem Zahlungsdienstleister anmelden. Es gilt insoweit die Datenschutzerklärung des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
Im Rahmen der Datenübertragung an die gebuchten Dienstleister kann es nach Buchung zu einer Übertragung an Dienstleister, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der Europäischen Union haben, kommen. Die Übermittlung personenbezogener Daten an diese Unternehmen erfolgt lediglich im Rahmen der Notwendigkeit zur Vertragserfüllung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dort ein nach unten abweichendes Datenschutzniveau herrschen kann.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass eine Übermittlung der Daten im Einzelfall auch aufgrund von gesetzlichen Vorschriften oder eines rechtskräftigen Urteils erforderlich sein kann. Sie beruht dann auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.
17.4 ANEX Tour unterhält aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz von personenbezogenen Daten vor Gefahren bei Datenübertragungen sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Zu diesem Zweck werden die Daten bei jeglicher Übermittlung mittels des SSL-Standards verschlüsselt. Die Maßnahmen werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechend jeweils angepasst.
17.5 Im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch ANEX Tour hat der Reisegast die nachfolgend genannten und beschriebenen Rechte. Sämtliche Rechte können grundsätzlich unentgeltlich geltend gemacht werden, per E-Mail oder schriftlich an die unter 17.1. genannte Adresse. Einzig bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen kann ANEX Tour nach Maßgabe von Art. 12 Abs. 5 DSGVO entweder

- ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden, oder

- ANEX Tour kann verweigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.

17.5.1 Der Reisegast kann die Bestätigung darüber verlangen, ob ANEX Tour personenbezogene Daten des Reisegastes verarbeitet hat. Ist dies der Fall, hat der Reisegast einen Anspruch auf Auskunft über die in Art. 15 DSGVO genannten Einzelinformationen.
17.5.2 Der Reisegast kann von ANEX Tour die Berichtigung unrichtiger und die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO) sowie unter den Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO die Löschung seiner personenbezogenen Daten verlangen.
17.5.3 Der Reisegast kann die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO einschränken.
17.5.4 Der Reisegast kann aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit Widerspruch einlegen, soweit sich diese auf die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DSGVO stützt. Die personenbezogenen Daten werden dann von ANEX Tour nicht mehr verarbeitet, es sei denn, ANEX Tour kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten des Reisegastes überwiegen oder es sei denn, dass die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
17.6 Soweit der Reisegast der Ansicht ist, dass ANEX TOUR ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt, so kann der Reisegast sich jederzeit an die Datenschutzbehörden wenden.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

18. Rechtswahl, Gerichtsstand
18.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisegast und der ANEX Tour findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18.2 Die vorstehende Bestimmung über die Rechtswahl gilt nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisegast und ANEX Tour anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Reisegastes ergibt oder wenn und soweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Reisegast angehört, für diesen günstiger sind, als die vorgenannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
18.3 Gerichtsstand für Klagen gegen die ANEX Tour ist der Sitz der Gesellschaft in Düsseldorf.
18.4 Klagen gegen einen Reisegast, der Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Person ist, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltssitz im Ausland hat, oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltssitz zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der ANEX Tour in Düsseldorf vereinbart.
18.5 ANEX Tour ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Reiseveranstalter:
ANEX Tour GmbH
Gladbecker Straße 1-3
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 781 774 0
Fax: +49 (0) 211 781 774 99

Geschäftsführer: Murat Kızılsaç
HRB 77532
Stand: 01.10.2023